Die Qualitative Methode erfasst die subjektive Sichtweise der Befragten und beansprucht somit nicht die Darstellung der objektiven Wirklichkeit. Sie „rekonstruiert Sinn oder subjektive Sichtweisen“ (Helfferich 2009, 21). Somit ist der qualitativen Forschung einzuwenden, dass eine Subjektivität in der Forschung enthalten ist. Mit der Zielsetzung der Erforschung der subjektiven Wahrnehmung, Deutung und Bewältigung von Diskriminierungserfahrungen der Befragten wird allerdings nicht die tatsächliche Diskriminierung selbst erforscht, sondern die subjektiven Erfahrungen und Sichtweisen von Betroffenen, die aus ihrer Sicht eine Diskriminierung wahrnehmen. Zudem werden die Forschungsfragen offen formuliert (vgl. Flick et al. 2008, 23) und sind flexibel dem Befragten anpassbar, was eine Verschlossenheit ausschließt. Es findet eine offene Gesprächsführung ohne Voreinnahmen statt (vgl. Helfferich 2009, 24). Des Weiteren ist die Erkenntnisgewinnung durch die offenen Transkripte der Interviews nachvollziehbar (vgl. Helfferich 2009, 156). Die Verzerrung von Daten wird durch die Offenheit des Interviewers/der Interviewerin vermieden.
Die qualitative Forschung erhebt weiterhin nicht den Anspruch der Repräsentativität wie das in der quantitativen Forschung der Fall ist. Das kann dazu führen, dass das Forschungsthema als weniger relevant empfunden wird. Durch die Einbeziehung von aktuellen Studien zu der Thematik, die unterstützende Daten bzw. Ergebnisse liefert, kann dagegen die Relevanz des Themas hervorgehoben werden.
Ein weiterer Punkt, der bei der qualitativen Erforschung von Diskriminierungserfahrungen zu berücksichtigen ist, ist die Deutung der Diskriminierung bei den Befragten. Möglich sind Situationen, in denen die Befragten eine Diskriminierung wahrnehmen, die tatsächlich nicht stattgefunden hat oder dass die Befragten eine stattgefundene Diskriminierung nicht realisier(t)en (vgl. auch Scherr 2015, 49). Um dies zu unterbinden, ist es ratsam, in Kontakt mit dem Gesprächspartner/der Gesprächspartnerin nicht direkt von der Diskriminierung zu sprechen, sondern ein allgemeineres Forschungsthema zu nennen. Somit kann sich im Laufe des Interviews mit der Rekonstruktion der Erlebnisse systematisch herausfinden lassen, welche Erfahrungen die Befragten auf welche Weise erlebt haben und wie sich diese auf sie auswirkten. Mögliche offene und subtile Diskriminierungsformen können des Weiteren im Vorfeld der qualitativen Befragung gesammelt und systematisiert werden, um diese adäquater zu erkennen (vgl. Walsh/Klinner-Möller 2010, 220). Auch sind bestimmte Keywords hilfreich, um ein Diskriminierungsfall zu erschließen.
Diese wären beispielsweise die Erscheinung von kategorisierenden und stereotypisierenden Statements.
Hinzu tritt das Problem der institutionellen Diskriminierung, die sich in gesetzlichen Vorschriften verankert hat (vgl. Gomolla, Radtke 2009, 19) sowie die indirekte Betroffenheit von Diskriminierung durch Vorteile der Einheimischen bei der Arbeitssuche durch die einheimische Bekanntschaft (vgl. Scherr 2012, 43), welche beide nicht direkt beobachtbar sind. Die Einbeziehung dieser Problematik könnte mit der Befragung von einheimischen Kontrastgruppen geschehen. Somit können mögliche Diskriminierungssituationen/-erfahrungen vollständiger rekonstruiert werden. Durch die bewusste Auswahl der Akteurengruppe wird das Problem der sozialen Erwünschtheit und der rechtlichen Sanktionen in Zusammenhang mit der Deutung von Diskriminierung (vgl. Scherr 2015, 49) vermieden: Nicht die Betriebe (im Falle der betrieblichen Diskriminierung) werden befragt, sondern die BewerberInnen.
Damit verbunden ist ebenso die Problematik des Rekonstruierens eines vergangenen Geschehens, in der Erlebnisse aufgrund des zeitlichen Unterschieds verdrängt werden können. Die Gesprächstechnik ist zur Lösung dieses Problems von besonderer Bedeutung. „Erzähl- und verständnisgenerierende Kommunikationsstragien“ (Witzel 1982, 92) mit dem Gesprächspartner/der Gesprächspartnerin zu führen, führen zur effektiven Informationsgewinnung. Verständnisfragen helfen dabei, ausweichende oder widersprüchliche Aussagen sowie „Alltagsselbstverständlichkeiten“ zu hinterfragen (Witzel 2000, Absatz 16). Die Methode der „Konfrontation“ hilft ebenso bei der Rekonstruktion der Geschehnisse (Witzel 1982, 101). Für die Informationsgewinnung ist es darüber hinaus ratsam, sich im Gespräch auf bestimmte biographischen Phasen zu konzentrieren. Da die Erstellung des Samples außerdem noch nicht abgeschlossen ist, können im Laufe der Befragungsphase neue Gesprächspartner/innen einbezogen
werden, die nützliches Material liefern.
Bei der Erforschung von vulnerablen Gruppen in der Gesellschaft muss ferner aufgrund von -möglichen in verschiedenen Variationen erlebten- Benachteiligungs- und Ausgrenzungserfahrungen die Emotionalität und Sensibilität bei den Beforschten berücksichtigt werden, um eine angemessene Informationsgewinnung zu ermöglichen. Vorgespräche können dabei helfen, Vertrauen und Akzeptanz zu gewinnen und ein Vertrauensverhältnis herzustellen. Auch die Sicherstellung der Anonymität der Befragten unterstützt gegen Verunsicherungen von Befragten, sodass sie ihre Gefühle, Handlungen und Einstellungen offen erzählen können. Diese Strategien helfen ebenso dabei, das Problem, auf den Melter aufmerksam macht, anzugehen: Der Interviewer/Die Interviewerin stammt aus der Mehrheitsgesellschaft und wird durch den Befragten mit Rassismuserfahrungen konnotiert (vgl. Melter 2006, 130). Infolgedessen können Informationen unterlassen oder verweigert werden. Nicht zuletzt kann ebenso ein Interviewer/eine Interviewerin, der/die Merkmale von Minderheitsgruppen aufweist, den Zugang zum Befragten erleichtern.
Auch sei schließlich daran erinnert, in der Analyse der Diskriminierungen verschiedene Kategorien wie Gender, Race, Klasse, Behinderung oder Sexualität (vgl. Lutz, Herrera Vivar, Supik 2013) gleichzeitig zu berücksichtigen. Dadurch kann die Verzerrung multidimensionaler Verhältnisse verhindert werden.
Literaturverzeichnis



















